Psychotherapeutische Praxis - Kontakt
Mag.a (FH) Manuela Unterleitner, MSc
Klinische Sozialarbeiterin
Psychotherapeutin
Kiesweg 11
8401 Kalsdorf
Tel.: 0650/6339479
Mail: office@psychotherapie-kbt.com
Praxis nach telefonischer Vereinbarung
Raum für Ihre Fragen
Manchmal sind es die kleinen Unsicherheiten, die uns davon abhalten, den ersten Schritt zu wagen. Das verstehe ich sehr gut. Deshalb habe ich hier häufige Fragen zusammengestellt – für Eltern, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Vielleicht erkennen Sie sich in einer dieser Situationen wieder. Es gibt keine falschen Fragen, und egal, wie klein oder groß Ihr Anliegen erscheint: Hier ist Raum dafür.
Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, mich direkt zu kontaktieren. Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.
In meiner Praxis gibt es keinen „richtigen“ oder „falschen“ Weg – nur den, den wir gemeinsam entdecken.
Was ist Psychotherapie?
Psychotherapie ist ein eigenständiges, wissenschaftlich fundiertes Heilverfahren zur Behandlung psychischer und psychosozialer Probleme. Sie hilft, seelisches Leid zu lindern, innere Konflikte zu bewältigen und persönliche Entwicklung zu fördern. Ziel ist es, Ihre Lebensqualität zu verbessern und neue Lösungen für belastende Situationen zu finden.
Psychotherapie kann helfen bei:
- Belastenden Lebenssituationen und Krisen
- Traumatischen Erfahrungen
- Ängsten und Panikstörungen
- Depressionen und Burnout
- Psychosomatischen Beschwerden und chronischen Schmerzen
- Essstörungen und Süchten
- Zwangsgedanken und -handlungen
- Problemen in Partnerschaft, Familie oder am Arbeitsplatz
In geschützter, vertrauensvoller Atmosphäre entwickeln wir gemeinsam individuelle Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Die Therapie kann in Form von Einzel-, Paar- oder Familiensettings stattfinden.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Ich bin stets bemüht, akute Anliegen kurzfristig einzuschieben – ebenso wie einen Termin für ein Erstgespräch. Ein fixer Therapieplatz kann jedoch, abhängig von der Dringlichkeit und Ihren zeitlichen Ressourcen, mit einer gewissen Wartezeit verbunden sein. Sollte ein rascher Termin dringend notwendig, aber nicht sofort verfügbar sein, empfehle ich Ihnen gerne kompetente KollegInnen weiter.
Was geschieht beim Erstgespräch? Kostet es etwas?
Im Erstgespräch geht es vor allem darum, dass wir uns gegenseitig kennenlernen. Sie haben die Möglichkeit, zu spüren, ob Sie sich bei mir wohlfühlen und ob wir gemeinsam an Ihrem Anliegen arbeiten möchten.
Wir besprechen Ihre aktuelle Situation und formulieren mögliche Therapieziele, die uns in der weiteren Zusammenarbeit Orientierung bieten können – wie ein roter Faden im Therapieprozess. Auch die Rahmenbedingungen wie Honorar, Ausfallsregelung und das passende Setting werden besprochen.
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet wie jede weitere Therapieeinheit 110 €.
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
- Einzeltherapie: 50 Minuten
- Paar- und Familientherapie: 1 Stunde und 40 Minuten
Wie viele Therapiesitzungen brauche ich?
Das ist sehr individuell und hängt von Ihrem Anliegen ab. Manche Themen lassen sich im Rahmen einer Kurzzeittherapie mit wenigen Einheiten bearbeiten, während andere einen längeren Prozess erfordern. In einer Krisenintervention reichen oft schon wenige Sitzungen aus. Grundsätzlich gilt:
So kurz wie möglich – und so lange wie nötig.
Was kostet eine Therapiesitzung? Gibt es Möglichkeiten zur Rückverrechnung?
Eine Therapieeinheit kostet 110 €. Es besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten mit Ihrer Krankenkasse rückzuverrechnen. Dafür ist es notwendig, dass ich als Psychotherapeutin eine Diagnose stelle, die verschlüsselt auf der Honorarnote angegeben wird.
Aktuelle Kostenzuschüsse:
- ÖGK: 33,70 €
- BVAEB: 46,60 €
- SVS: 45 €
Viele Zusatzversicherungen übernehmen die Restkosten.
Für Eltern-Babytherapie sowie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen kann bei Bedarf eine finanzielle Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Nach Rücksprache mit der zuständigen Sozialarbeiterin ist auch eine Kostenübernahme durch die Behörde möglich.
Darüber hinaus habe ich ein begrenztes Kontingent an vollfinanzierten Kassenplätzen für Eltern-Babytherapie sowie für Kinder und Jugendliche. Diese Plätze vergebe ich ausnahmslos an Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Sprechen Sie mich gerne darauf an.
Ist meine Psychotherapie vertraulich?
Ja. Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass alle Inhalte unserer Gespräche streng vertraulich behandelt werden.
Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine akute Gefahr für Ihr Leben oder das Leben einer anderen Person besteht. In diesem Fall bin ich verpflichtet, Schutzmaßnahmen einzuleiten – idealerweise in Rücksprache mit Ihnen.
Ansonsten bleibt alles, was Sie mir anvertrauen, ausschließlich zwischen uns.
Eltern-Baby-Therapie
Mein Baby schreit viel und ich habe Angst, andere zu stören. Was soll ich tun?
Es ist absolut verständlich, dass diese Situation sehr belastend und herausfordernd ist. Aber machen Sie sich bitte keine Gedanken, ob Ihr Baby in meiner Praxis weint oder nicht. Das Schreien kann sogar Teil unserer gemeinsamen Arbeit sein. Oft erleben Eltern bereits in der ersten Stunde positive Überraschungen. Wir finden gemeinsam einen Weg, und ich begleite Sie gerne dabei.
In meiner Praxis darf geweint werden – auch von den Kleinen.
Darf ich während der Einheit stillen?
Natürlich. Meine Praxis ist stillfreundlich. Hunger, Durst und das Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit haben immer Vorrang. Ich unterstütze Sie gerne dabei, es sich beim Stillen so gemütlich wie möglich zu machen.
Ich möchte die Einheit gerne für mich nutzen. Kann eine Bezugsperson mitkommen und auf mein Baby aufpassen?
Ja, das ist problemlos möglich. Die Praxis ist groß genug. Ihre Begleitung kann es sich im Wartebereich oder Nebenzimmer bequem machen oder eine Runde im Begegnungspark gegenüber der Praxis spazieren gehen. Wenn Ihr Baby Sie braucht, kann es jederzeit zu Ihnen kommen.
Kinder
Muss ich alleine zu dir kommen, oder dürfen meine Eltern mit?
Wie du dich am wohlsten fühlst. Wir schauen uns gemeinsam an, was du brauchst. Manche Kinder kommen nach einem ersten Gespräch mit ihren Eltern lieber alleine, andere bringen sie immer mit. Und manchmal dauert es etwas, bis man mutig genug ist, alleine zu bleiben. Wenn es dir leichter fällt, können deine Eltern im Wartebereich bleiben, und falls du zwischendurch Unterstützung brauchst, holen wir sie einfach dazu.
Darf ich mein Lieblingsspielzeug mitbringen?
Unbedingt! Meine Handpuppen – vor allem Flausi – freuen sich immer riesig über Besuch.
Was passiert, wenn ich plötzlich aufs Klo muss oder meine Hose nass wird?
Das ist kein Problem! So etwas kann jedem passieren – mir ist das früher auch passiert. Wenn du aufs Klo musst, begleite ich dich gerne bis zur Tür. Und falls deine Hose nass wird, helfe ich dir beim Umziehen. Ersatzkleidung haben wir sicher dabei.
Werde ich nach der Stunde wieder abgeholt?
Ja. Ich bespreche mit deinen Eltern von Anfang an, dass sie dich pünktlich und verlässlich abholen. Bis sie da sind, warte ich mit dir gemeinsam.
Jugendliche
Ich war noch nie in einer Therapie. Was besprechen Jugendliche mit dir?
Alles, was dich belastet. Die Themen sind ganz unterschiedlich: Manche Jugendliche sind schon länger traurig, haben Zwänge oder Ängste, fühlen sich unverstanden oder sind unsicher in ihrem Körper. Oft geht es auch um Mobbing, Stress in der Schule, Liebeskummer, Body-Shaming, Transidentität, familiäre Konflikte, Trauer oder übermäßige Handynutzung.
Hier darf alles Platz haben. Nur was ausgesprochen wird, kann leichter werden.
Sind wir per Du oder per Sie?
Das entscheiden wir gemeinsam. Mit den meisten Jugendlichen bin ich per Du. Wichtig ist nur, dass du dich wohlfühlst.
Darf ich dir auch Geheimnisse erzählen? Wie ist das mit der Verschwiegenheitspflicht?
Ja, du kannst mir alles erzählen. Ich habe eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. Das heißt, ich darf niemandem erzählen, was du mir anvertraust – auch nicht deinen Eltern. Manchmal macht es Sinn, bestimmte Dinge gemeinsam mit deinen Eltern zu besprechen. Das entscheiden wir aber zusammen.
Nur wenn ich mir große Sorgen um dein Leben oder das einer anderen Person mache und du nicht mehr bereit bist, darüber zu sprechen, muss ich handeln. In diesem Fall informiere ich deine Eltern – aber auch das sage ich dir vorher. Es gibt keine Geheimnisse hinter deinem Rücken.
Meine Eltern erlauben mir keine Therapie. Kann ich trotzdem kommen?
Ab 14 Jahren kannst du selbst entscheiden, ob du eine Therapie machen möchtest. Dafür brauchst du keine Zustimmung deiner Eltern. Bist du unter 14, müssen deine Eltern einverstanden sein. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind, genügt es, wenn ein Elternteil zustimmt.